Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2011 - 10 M 7/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16239
OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2011 - 10 M 7/10 (https://dejure.org/2011,16239)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.01.2011 - 10 M 7/10 (https://dejure.org/2011,16239)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Januar 2011 - 10 M 7/10 (https://dejure.org/2011,16239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,16239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Vorläufige Dienstenthebung eines Universitätsprofessors

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung der verbotswidrigen Beantragung einer Kassenzulassung und einer verbotswidrigen Erbringung von Leistungen der Krankenversorgung in einem privat betriebenen Institut als Verletzung von Dienstpflichten des beamteten Direktors einer Universitätsklinik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Suspendierung des Direktors der Universitätsklinik für Augenheilkunde der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bestätigt

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Vorläufige Dienstenthebung eines Universitätsprofessors

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewertung der verbotswidrigen Beantragung einer Kassenzulassung und einer verbotswidrigen Erbringung von Leistungen der Krankenversorgung in einem privat betriebenen Institut als Verletzung von Dienstpflichten des beamteten Direktors einer Universitätsklinik

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Der Medizinprofessor als heimlicher Konkurrent

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Suspendierung des Direktors der Universitätsklinik für Augenheilkunde der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bestätigt

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Medizinprofessor als heimlicher Konkurrent

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 1 M 142/10

    Beschwerde der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hinsichtlich der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2011 - 10 M 7/10
    Im Interesse der pflichtgemäßen und vollwertigen Diensterfüllung und der Vermeidung von Interessenkonflikten ist eine Einschränkung von Nebentätigkeiten daher zulässig, und zwar insbesondere dort, wo der Beamte mit seiner Nebentätigkeit in Konkurrenz zu seinem Dienstherrn tritt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 17. November 2010 - 1 M 142/10 - veröffentlicht bei juris, m. w. N.).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 1 DB 54.85

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2011 - 10 M 7/10
    Der Senat sieht zunächst Veranlassung zu der Klarstellung, dass die Anordnung der Suspendierung gemäß § 38 Abs. 1 Satz 2 DG LSA keine Disziplinarmaßnahme darstellt, sondern ihre Berechtigung sich aus dem funktionalen Bedürfnis ergibt, noch vor der Klärung des Vorliegens eines Dienstvergehens und der abschließenden Entscheidung über die angemessene Maßregelung des Beamten eine den Verwaltungsaufgaben und dem Dienstbetrieb dienende vorübergehende Sicherungsregelung zu treffen (vgl. Köhler/Ratz, BDG, 3. Aufl., § 38 Rdnr. 1 unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschl. v. 29.11.1985 - 1 DB 54.85).
  • VG Magdeburg, 06.11.2013 - 8 A 7/12

    Disziplinarrecht: Verfall von Dienstbezügen

    Auf die Beschwerde der Beklagten wies das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Disziplinarsenat - den Antrag des Klägers ab (Beschluss vom 28.01.2011; 10 M 7/10; juris), so dass die vorläufige Dienstenthebung und Gehaltskürzung rechtskräftig wurde.

    Zur Vermeidung unnötiger Doppelungen werde auf den Untersuchungsbericht als Bestandteil des Bescheides und ergänzend auf die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 28.01.2011 (10 M 7/10) Bezug genommen.

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 28.01.2011 (10 M 7/10) sei davon auszugehen, dass der Kläger fortgesetzt zentrale Dienstpflichten verletzt und damit ein schweres Dienstvergehen begangen habe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie den der Verfahren 8 B 15/10 MD; 10 M 7/10 und den beigezogenen Verwaltungs- und Disziplinarvorgängen verwiesen.

    Denn sie orientiert sich maßgeblich an den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (10 M 7/10; juris) in dem Beschwerdeverfahren zur vorläufigen Dienstenthebung.

    Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat in der Beschwerdeentscheidung (Beschluss v. 28.01.2011, 10 M 7/10; juris) zum gerichtlichen Prüfungsumfang nach § 61 Abs. 2 DG LSA bei der Entscheidung über die Suspendierung und Einbehaltung der Bezüge nach § 38 DG LSA ausgeführt:.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2024 - 10 M 16/23

    Vorläufige Dienstenthebung eines Universitätsprofessors wegen Verstoß gegen

    Die fortgesetzte Verletzung zentraler Dienstpflichten durch einen beamteten Universitätsprofessor - wie bei summarischer Prüfung hier der Fall - rechtfertigt durchaus die Annahme, dass von einer endgültigen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses auszugehen ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. Januar 2011 - 10 M 7/10 -, juris, Rn. 37).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2014 - 10 L 1/14

    Disziplinarmaßnahme gegen verbeamteten Direktor einer Universitätsklinik wegen

    Nachdem das Verwaltungsgericht - Disziplinarkammer - mit Beschluss vom 11. November 2010 (8 B 15/10 MD) die Verfügung insgesamt mit der Begründung aufgehoben hatte, nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand könne nicht mit der gebotenen Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass der Kläger ein schweres Dienstvergehen begangen habe, hat der beschließende Senat die Entscheidung mit Beschluss vom 28. Januar 2011 (10 M 7/10) geändert und die Verfügung der Beklagten - mit Ausnahme des erteilten Hausverbots - bestätigt, mithin auch die Entscheidung über die Einbehaltung von 50 v. H. der Dienstbezüge.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht